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Home» Allgemein » Ernste Themen » Arbeitslosen-, Pflege- und andere Versicherungen

Arbeitslosen-, Pflege- und andere Versicherungen

14. März 2010 | von Kalliey | in Ernste Themen

Wie oft hört und liest man, dass einem die Gelder die man berechtigterweise bezieht meist aber unberechtigterweise bezieht einem völlig zustehen, da man ja solange in diverse Versichrungen eingezahlt hat, wie zum Beispiel der Arbeitslosenversicherung oder aber der Pflegeversicherung.

Ich rechne euch das mal vor:

Arbeitslosengeld:

Einzahlung: 2,8% des monatliche Bruttogehalts ( falls man überhaupt mal gearbeitet hat)

Auszahlung: 67% des letzten Nettogehalts

In Zahlen: Bei 2000 Brutto im Monat beträgt die Einzahlung 28,00 im Monat bzw. 336,00 Euro im Jahr.

Die Auszahlung hingegen beträgt im Monat 877,38 im Monat und 10528,54 Euro im Jahr.

Das entspricht einer Jahresdifferenz von 10192,54 Euro.

Da ist die Aussage, dass man doch jahrelang in die Kasse eingezahlt hat doch völlig legitim, vorallem von Menschen die nicht mal 30 sind aber schon 40 Jahre Berufserfahrung haben.

Pflegegeld:

Einzahlung: 2,2% des monatliche Bruttogehalts ( falls man überhaupt mal gearbeitet hat)

Auszahlung: Variabel nach Pflegestufe ( max. Beiträge )

Pflegestufe Pflegegeld Sachleistungen Stationär
Pflegestufe I 205 Euro 384 Euro 1.023 Euro
Pflegestufe II 410 Euro 921 Euro 1.279 Euro
Pflegestufe III 665 Euro 1.432 Euro 1.432 Euro
Härtefall 1.918 Euro 1.688 Euro

In Zahlen: Bei 2000 Brutto im Monat beträgt die Einzahlung 24,50 im Monat bzw. 294,00 Euro im Jahr.

Wir gehen bei der Auszahlung von der Pflegestufe 2 aus, dass sind 410 Euro im Monat und 4920 Euro im Jahr.

Das heisst wir haben hier eine Jahresdifferenz von 4626,00 Euro.

Auch hier ist die Aussage das man ja jahrelang eingezahlt hat völlig überflüssig, zudem sind in den letzten Jahren bei beiden Versicherungen die Prozentsätze angehoben worden – sprich die eingezahlten Leistungen sind geringer gewesen, als jene die heute eingezahlt werden.

Es gibt Fälle, die in der Tat solche Leistungen berechtigterweise empfangen, da gibt es den Opa meiner Frau, der hatte 2 mal Hirneinblutungen und liegt seitdem in einem Pflegeheim und muss rundum betreut werden und bezieht dadurch die Härtefall-Leistungen. Er ist über 80 und hat demnach sein ganzes Leben in die Kassen eingezahlt, wir gehen von 60 Jahren aus, bei einem Durschnittsbrutto von 3000 Euro aus – das heisst er hat 26460 Euro eingezahlt und bezieht 1688,00 Euro monatlich damit ihn jemand pflegt, zudem muss er jeden Monat rund 2000,00 Euro von seinem ersparten Geld an das Pflegeheim zahlen, da die Kosten für die Pflegestufe nicht ausreichen. Das brisante an der ganzen Sache ist, dass die Pflegepersonen das Geld aber in meinen Augen berechtigterweise bekommen, die haben keine Zeit von Morgens bis Abends in Twitter, Facebook und Ihren Blogs zu schreiben und sich mit den Leistungen die sie für ihre harte Arbeit um einen Menschen zu pflegen der ohne Hilfe garnichts kann zu profilieren.

Pflegegelder werden gezahlt um die Pflege der bedürftigen Menschen sicherzustellen, manche aber beziehen Pflegegelder um sich das Haushaltskonto aufzubessern und das ist in meinen Augen eine Schweinerei.

Für mich ist es schlichtweg nicht vorstellbar, meine Arbeiten im gewohnten Umfang auszuführen, wenn ich eine pflegebedürftige Person (irrelevant welche Pflegestufe) im Hause hätte. Andere hingegen Twittern von morgens um 6h bis Abends um 23h durchgehend mit nur kleinen Pausen, nicht zu vergessen sind die Blogbeiträge, Wer-kennt-Wen-Besuche und auch die Aktivität bei Facebook.

So und weil die Profilierungen so toll sind stolpert man ständig über solche Äußerungen wie diese hier:

…das Pflegegeld 2 wird sogar an meine Rente angerechnet, also gilt es auch als eine art job…

Stimmt “Socialnetworking” ist zeitraubend und anstrengend, genauso wie ein richtiger Job.

Hier mal zum Nachdenken, ein Auszug über die Pflegestufen im Detail:

Pflegestufen
Die Höhe des Geldes hängt von der Pflegestufe ab.
Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, hängen von seiner Einstufung in eine Pflegestufe ab.
Diese Einstufung wird in der Regel aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen erfolgen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen und Zeitaufwand in der Pflege müssen
für die Eingliederung in eine Pflegestufe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe II: Schwer-pflegebedürftig
Pflegestufe III: Schwerst-pflegebedürftig
Hilfsbedarf bei den Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege)
Pflegestufe I: mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen
Pflegestufe II: mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
Pflegestufe III: täglich rund um die Uhr, auch nachts
Hilfsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Pflegestufe I: mehrfach in der Woche
Pflegestufe II: mehrfach in der Woche
Pflegestufe III:mehrfach in der Woche
Gesamter Zeitaufwand, den Familienangehörige oder andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete
Personen für die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des
Pflegebedürftigen benötigen.
Pflegestufe I: 90 Minuten täglich
Pflegestufe II: 180 Minuten täglich
Pflegestufe III: 300 Minuten täglich
Davon Zeitaufwand für die Grundpflege
Pflegestufe I: mehr als 45 Minuten täglich
Pflegestufe II: mindestens 120 Minuten täglich
Pflegestufe III: mindestens 240 Minuten täglich

So, nun können sich die entsprechenden Personen, die sich dadurch angegriffen fühlen wieder zusammen tun und mich beleidigen, mir drohen usw. -

Let´s go!!



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